MOTORRAD KAUFVERTRAG ALS MUSTER – HIER KOSTENLOS HOLEN

MOTORRAD KAUFVERTRAG
ALLES WAS DU WISSEN MUSST

Du hast also vor, dir ein gebrauchtes Motorrad zuzulegen oder deine treue Maschine in neue Hände zu geben? Egal, ob du Käufer oder Verkäufer bist, ein solider Kaufvertrag ist das A und O, um späteren Ärger zu vermeiden.

In diesem Blogartikel nehmen wir gemeinsam die wichtigsten Punkte unter die Lupe, die du beim privaten Motorradkauf beachten solltest. 🔎

Was muss in den Kaufvertrag?

Ein ordentlicher Kaufvertrag sollte folgende Angaben enthalten:​

  • Daten von Käufer und Verkäufer: Namen, Adressen und Kontaktinfos.​
  • Fahrzeugdetails: Marke, Modell, Erstzulassung, Kilometerstand und vor allem die Fahrgestellnummer (FIN).​
  • Zustand des Motorrades: Bestehende Mängel oder Schäden sollten detailliert festgehalten werden.​
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Wie viel wird gezahlt und wie?​
  • Datum und Unterschriften: Klingt banal, ist aber essenziell.​
Ein Stift befindet sich auf einem Kaufvertrag für ein Motorrad zwischen zwei Privatpersonen.

Schriftlicher Vertrag – Muss das sein?

Nein. Rein rechtlich ist ein schriftlicher Vertrag beim privaten Verkauf nicht zwingend erforderlich, wird allerdings empfohlen. Er schützt beide Seiten und dient als Nachweis, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.

Papier ist zwar geduldig, aber der beste Beweis, wenn Meinungsverschiedenheiten auftreten sollten, ehe es hart auf hart kommt.

Sachmängelhaftung – Was bedeutet das?

Als privater Verkäufer kannst du die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen. Das bedeutet, dass du nicht für Mängel haftest, die nach dem Verkauf auftreten, es sei denn, du hast sie arglistig verschwiegen. Achte darauf, diese Klausel klar im Vertrag festzuhalten, damit der Fahrspaß später nicht unnötig leidet.

"Gekauft wie gesehen" – Was steckt dahinter?

Diese Formulierung – häufig auch Besichtigungsklausel genannt – bedeutet, dass der Käufer das Motorrad im aktuellen Zustand übernimmt. Allerdings schützt sie den Verkäufer nicht vor Ansprüchen wegen verschwiegener Mängel. Seit einer Gesetzesänderung 2022 ist diese Klausel zudem rechtlich unwirksam.

💡 Unser Tipp: Achte im Vertrag darauf, denn damit ist die Haftung nur für solche Mängel ausgeschlossen, die bei der Besichtigung oder Probefahrt von beiden Vertragsseiten leicht erkannt werden können. Allenfalls haftet der Verkäufer weiter für verdeckte Mängel und das kann unangenehme Folgen haben.

Ein Motorrad wird vor einem Kauf oder Verkauf von einer Fachperson auf technische Mängel überprüft.

Zustandsbeschreibung – Warum ist sie wichtig?

Dokumentiere den Zustand des Motorrads so genau wie möglich im Vertrag. Fotos von bestehenden Schäden können späteren Diskussionen vorbeugen, falls es auf einmal heißt “Aussage gegen Aussage”.

Werden diese bei der Fahrzeugübergabe entsprechend dokumentiert, kann das sinnlose Streitereien und damit wertvolle Nerven sparen.

Fahrgestellnummer (FIN) – Deine Motorrad-ID

Die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer) ist die eindeutige Identifikationsnummer deines Motorrads. Sie sollte im Vertrag korrekt angegeben werden, da sie bei der Zulassung und zur Überprüfung der Fahrzeughistorie wichtig ist. Checke auch, ob diese am Motorrad selbst angebracht ist. Frei nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Ummeldung – Wann und wie?

Nach dem Kauf muss das Motorrad auf den neuen Besitzer umgemeldet werden, vorausgesetzt der neue Besitzer möchte es auch auf den Straßen dieser Welt bewegen. Die Ummeldung sollte zeitnah erfolgen, um Probleme mit der Versicherung und Behörden zu vermeiden.

Für die Ummeldung benötigst du unter anderem den Kaufvertrag, eine Versicherungsbestätigung, die Fahrzeugpapiere und einen gültigen (HU-) Nachweis über die Hauptuntersuchung (D) bzw. § 57a-Begutachtung (AT) oder einen Prüfbericht (CH).

Eine Person stempelt einen Kaufvertrag für ein Motorrad zwischen zwei Privatpersonen.

Zahlung – Sicher ist sicher

Halte im Vertrag fest, wie und wann der Kaufpreis gezahlt wird. Barzahlung bei Übergabe ist üblich, aber auch eine Überweisung kann vereinbart werden. Achte darauf, dass beide Seiten einen Zahlungsnachweis erhalten – gegebenenfalls auch schriftlich.

Probefahrt – Unbedingt machen!

Eine Probefahrt ist essentiell, um den Zustand des Motorrads zu prüfen. Immerhin geht es oft um viel Geld. Übrigens: Weißt du, wie das Motorrad eigentlich versichert ist? Du solltest vorher abklären, wer im Schadensfall haftet. Am besten wird dies schriftlich festgehalten. Nimm also immer deine Schutzausrüstung mit, wenn du dir ein gebrauchtes Motorrad ansehen gehst.

Ein Mann in Motorradhelm und Handschuhen testet ein Motorrad für einen Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen.

Musterverträge – Wo finden?

Ganz einfach: Online! Im Internet gibt es Musterverträge für den Kauf eines Motorrads, die dir als Vorlage dienen können. Neben dem ADAC bieten auch andere Institutionen wie mobile.de oder CHECK24 Musterverträge zum kostenlosen Download an. ​

💡 Unser Tipp: Auch die Motorradseite 1000PS bietet einen speziell angepassten Vordruck für die Länder Österreich, Deutschland und die Schweiz an.

Gestohlenes Motorrad? – So checkst du's

Um sicherzustellen, dass das Motorrad nicht gestohlen ist, kannst du die FIN in zahlreichen Online-Datenbanken überprüfen – hier ein Beispiel. Auch ein Blick in die Fahrzeugpapiere und ein Abgleich der FIN am Rahmen selbst sind ratsam.

Ein Dieb in schwarzer Jacke versucht das Schloss eines Motorrades zu knacken und es zu stehlen.

Dokumente bei der Übergabe – Was braucht's?

Beim Verkauf sollten folgende Unterlagen übergeben werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • HU-Bericht (D), § 57a-Begutachtung (AT) oder Prüfbericht (CH)
  • Bedienungsanleitung und Serviceheft (Falls vorhanden)
  • Eventuell vorhandene Rechnungen und Nachweise über durchgeführte Reparaturen

Anzahlung – Ja oder Nein?

Eine Anzahlung kann sinnvoll sein, um das Motorrad für den Käufer zu reservieren. Allerdings sollte dies im Vertrag klar geregelt sein, insbesondere was passiert, wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt. Halte also alle Details zur Zahlung ganz genau fest, um nicht ohne Geld dazustehen.

Ein Austausch von Bargeld zwischen 2 Personen die eine Kaufvertrag über ein gebrauchtes Motorrad abgeschlossen haben.

Versteckte Mängel – Was nun?

Tauchen nach dem Kauf Mängel auf, die der Verkäufer kannte und verschwiegen hat, kann der Käufer unter Umständen rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann es zur Minderung des Kaufpreises oder sogar zur Rückabwicklung des Kaufs gehen. Also Augen auf beim Kauf, denn das Hobby Motorrad kann schon einiges kosten.

Nachweis des Halterwechsels – Sicherheit für den Verkäufer

Als Verkäufer willst du sicherstellen, dass du nach dem Verkauf nicht mehr für das Motorrad verantwortlich bist – schließlich möchtest du keine bösen Überraschungen wie Bußgelder oder Versicherungskosten für ein Motorrad bekommen, das du gar nicht mehr besitzt.

Um nachzuweisen, dass du nicht mehr der Halter bist, solltest du Folgendes tun:

  1. Den Verkauf der Zulassungsstelle melden:
    Sobald das Motorrad verkauft ist, solltest du die zuständige Zulassungsstelle informieren. Das kannst du schriftlich oder direkt vor Ort tun. Viele Zulassungsstellen haben mittlerweile Online-Formulare, mit denen du den Halterwechsel schnell und unkompliziert melden kannst.

  2. Die Versicherung informieren:
    Deine Kfz-Versicherung sollte ebenfalls über den Verkauf Bescheid wissen. Normalerweise wird sie von der Zulassungsstelle benachrichtigt, sobald das Motorrad angemeldet wird. Schick deiner Versicherung eine Kopie des Kaufvertrags mit dem Datum der Übergabe, um auf Nummer sicher zu gehen.

  3. Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags aufbewahren:
    Der (doppelt ausgefertigte) Kaufvertrag ist dein bester Beweis, dass das Motorrad nicht mehr dir gehört. Darin stehen das Datum und die Uhrzeit der Übergabe sowie die Unterschriften beider Vertragspartner. Falls es später Probleme gibt, kannst du damit nachweisen, dass du das Motorrad nicht mehr besitzt. Doppelt hält immer besser!

  4. Kennzeichen behalten oder abmelden:
    Falls das Motorrad noch angemeldet übergeben wurde, ist es besonders wichtig, dass der Käufer es zeitnah ummeldet. Falls du auch hier auf Nummer sicher gehen willst, kannst du das Motorrad vorher selbst bei der Zulassungsstelle abmelden und es als „abgemeldet“ verkaufen. Dann liegt die Anmeldung komplett in der Verantwortung des Käufers.

  5. Falls nötig, Nachweis per Einschreiben an Behörden schicken:
    Hast du Bedenken, dass der Käufer das Motorrad nicht ummeldet, kannst du eine Kopie des Kaufvertrags und die Verkaufsanzeige per Einschreiben an die Zulassungsstelle schicken. Damit hast du eine Bestätigung, dass deine Meldung angekommen ist.

Mit diesen Hinweisen bist du als Verkäufer auf der sicheren Seite und kannst entspannt sein – dein Motorrad hat eine neue Heimat, und du bist offiziell aus der Verantwortung raus! 🏍️💨

Vertrag unterzeichnet… und jetzt?

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Häufig gestellte Fragen

Ein vollständiger Kaufvertrag sollte die Daten von Käufer und Verkäufer, detaillierte Angaben zum Motorrad (wie Marke, Modell, Fahrgestellnummer), den Kaufpreis, das Datum der Übergabe sowie Regelungen zur Sachmängelhaftung enthalten.

Nein. Obwohl ein schriftlicher Vertrag gesetzlich nicht zwingend erforderlich ist, wird er dringend empfohlen, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar festzuhalten und spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Ja. Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen, indem sie dies ausdrücklich festhalten. Dies schützt den Verkäufer vor späteren Haftungsansprüchen für versteckte Mängel.

Diese Klausel besagt, dass der Käufer das Motorrad im aktuellen Zustand übernimmt. Allerdings schützt sie den Verkäufer nicht vor Ansprüchen wegen arglistig verschwiegener Mängel.

Es ist ratsam, bekannte Mängel und den allgemeinen Zustand des Motorrads detailliert im Vertrag zu beschreiben und idealerweise durch Fotos zu ergänzen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Fahrgestellnummer dient der eindeutigen Identifikation des Motorrads und sollte im Kaufvertrag korrekt angegeben werden, um sicherzustellen, dass es sich um das tatsächlich verkaufte Fahrzeug handelt und es nicht gestohlen wurde.

Ja. Der Käufer ist verpflichtet, das angemeldete Fahrzeug unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsstelle auf seinen Namen umzumelden. Bis dahin bleibt der Verkäufer offiziell der Halter des Fahrzeugs.

Es sollte der genaue Kaufpreis, die gewählte Zahlungsart (z.B. Barzahlung, Überweisung) und der Zeitpunkt der Zahlung im Vertrag festgehalten werden, um Klarheit für beide Parteien zu schaffen.

Ja, unbedingt. Eine Probefahrt ermöglicht es dem Käufer, den Zustand des Motorrads besser einzuschätzen. Nicht vergessen: Dabei sollte der Versicherungsschutz geklärt und eine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt werden.

Ja, wie in unserem Blogartikel zu finden, bieten Organisationen wie der ADAC oder 1000PS Musterkaufverträge als Vordruck an, die als Muster für den eigenen Kaufvertrag genutzt werden können.

Vor dem Kauf sollte die Fahrgestellnummer (FIN) überprüft und mit den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I & II) abgeglichen werden. Zudem kann eine Anfrage bei der Polizei oder eine Datenbankprüfung für gestohlene Fahrzeuge sinnvoll sein.

Der Verkäufer muss die Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief), falls vorhanden den letzten TÜV-Bericht (D) bzw. §57a-Bericht (AT) oder Prüfbericht (CH), das Serviceheft (falls vorhanden) sowie den unterschriebenen Kaufvertrag übergeben. Ein Übergabeprotokoll ist ebenfalls empfehlenswert.

Eine Anzahlung ist nicht verpflichtend, kann aber für beide Seiten Sicherheit bieten. Falls sie vereinbart wird, sollte sie im Kaufvertrag mit Betrag und Rückzahlungsbedingungen im Falle eines Rücktritts festgehalten werden.

Falls die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, kann der Käufer in der Regel keine Ansprüche geltend machen. Wurde jedoch ein Mangel arglistig verschwiegen, kann der Käufer rechtliche Schritte einleiten.

Der Verkäufer sollte den Verkauf sofort der Zulassungsstelle und der Versicherung melden. Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll mit Kopie des Personalausweises des Käufers kann ebenfalls als Nachweis dienen.

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